Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen
Die Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen im Pflegeheim ist die gemeinsame Aufgabe stationärer Einrichtungen und des Hospizdienstes. Der Hospizdienst setzt ehrenamtlich Mitarbeitende ein, die Bewohner/-innen regelmäßig, verlässlich und individuell besuchen. Sie sind ausführlich auf diese Arbeit vorbereitet und werden fachlich begleitet.
Um den Bedürfnissen der Bewohner/-innen am Lebensende gerecht zu werden, stehen das Heim und der ambulante Hospizdienst von Hospiz in Karlsruhe in regelmäßigem Austausch. Bei einer erweiterten Zusammenarbeit ernennt das Pflegeheim eine Person aus ihrer Mitarbeiterschaft zur Hospizbeauftragten. Diese koordiniert die hospizlichen und palliativen Belange vor Ort und steht mit dem ambulanten Hospizdienst in engem Kontakt. Sie wird von Hospiz in Karlsruhe geschult und in ihrer Tätigkeit kontinuierlich begleitet.
„Abschieds-weise“ stellt die Lebensqualität der Menschen im Pflegeheim in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Die Kompetenzen der beiden Kooperationspartner befruchten und ergänzen sich mit dem Ziel dem Abschiednehmen Raum zu geben und das Leben bis zu seinem Ende zu würdigen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Verknüpfung der Fachlichkeit der Mitarbeiterschaft im Altenpflegeheim und der Hospizarbeit am Lebensende
- Weiterentwicklung der Abschiedskultur
- Einzelbegleitung
- Gewinnung und Vorbereitung von Ehrenamtlichen
- Öffentlichkeitsarbeit
Das Angebot ist für die Bewohner/-innen kostenfrei und kann unabhängig von Weltanschauung,Religion und Nationalität in Anspruch genommen werden. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zusammenwirken von Hospizarbeit und stationärer Pflegeeinrichtung
Pflegeeinrichtungen und der Hospizdienst haben ein gemeinsames Ziel: Der Mensch, der in einer Pflegeeinrichtung sein Zuhause hat, steht im Mittelpunkt. Es soll ihm ermöglicht werden, in Würde und mit Lebensqualität seinen Weg zu gehen.
„Sie sind wichtig, weil Sie eben Sie sind. Sie sind bis
zum letzten Augenblick Ihres Lebens wichtig, und
wir werden alles tun, damit Sie nicht nur in Frieden
sterben, sondern auch bis zuletzt leben können.“
Cicely Saunders – Begründerin der Hospizbewegung
Im November 2015 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verabschiedet. Darin steht, dass Pflegeeinrichtungen mit ambulanten Hospizdiensten zusammenarbeiten sollen.
Abschieds-weise hat während seiner Projektlaufzeit zwischen dem 1.1.2014 und 31.12.2016 bereits mit vier stationären Pflegeeinrichtungen kooperiert. Im Jahr 2017 wurden die gemachten Erfahrungen ausgewertet. Hierbei wurden Rahmenbedingungen einer Kooperation erarbeitet und in der Praxis deren Umsetzung überprüft. Bisher haben wir mit 10 Pflegeheimen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Wir sind mit weiteren Trägern von Pflegeeinrichtungen in Kooperationsgespräch.
Den Leitfaden stellen wir Ihnen gerne zu bzw. können Sie sich hier herunterladen:
Broschüre "Abschieds-weise - Zusammenwirken von Hospizarbeit und stationärer Pflegeeinrichtung" zum Herunterladen
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